Kosten und Ablauf


Behandelt werden können Privatpatienten mit oder ohne Beihilfe. Kassenpatienten können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls behandelt werden.

Bedingungen für Kassenpatienten:

Normalerweise werden Kassenpatienten von Vertragsärzten behandelt. Dies klappt jedoch auf Grund der hohen Nachfrage oft erst nach wochen- oder monatelanger Wartezeit. Falls ein Patient jedoch bei seiner Kasse nachweisen kann, dass erst nach mehrmonatiger Wartezeit ein Therapieplatz frei wird, kann die Krankenkasse auf Antrag auch die Therapie bei einem Psychotherapeuten mit Privatpraxis - wie dies hier der Fall ist - genehmigen. Daher sollte eine Liste der vergeblichen Suche mit Namen der Psychotherapeuten, Anrufdatum und Wartezeit angefertigt und bei der Krankenkasse vorgelegt werden. Diese prüft jedoch selbst nach, ob tatsächlich kein Platz bei Vertragstherapeuten zu bekommen ist.

Der Patient kann bis zu 5 Probestunden bei einem Therapeuten seiner Wahl machen, bis er oder der Therapeut entscheidet, ob die Therapie durchgeführt werden soll. Nach diesen "probatorischen" Sitzungen, muss bei der privaten oder gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Feststellung der Leistungspflicht für Psychotherapie gestellt werden. Zu diesem Antrag teilt der behandelnde Psychotherapeut der Krankenkasse die Diagnose mit, begründet die Indikation und beschreibt Art und Dauer der Therapie. Dieser Bericht wird in einem verschlossenen Umschlag an den Gutachter weitergeleitet. Dann wird der Behandlungsumfang und die -frequenz festgelegt. Bei tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie werden zunächst 50, in besonderen Fällen bis 80 Stunden, eventuell sogar verlängerbar auf 100 Stunden beantragt.

Hypnotherapie:

Hypnose ist kein Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Kassen in Kombination mit Psychotherapie und muss daher vom Patienten selbst aufgebracht werden. Manche Privatversicherer übernehmen parallel zur Psychotherapie auch die Hypnose. Die Kosten werden je nach Zeitaufwand analog der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt. (Jedoch lohnt in jedem Fall eine Nachfrage bei der Krankenkasse, ob nicht wenigstens ein Teil der Kosten übernommen werden kann.)
Die maßgeschneiderten Doppelsitzungen dauern in etwa 100 Minuten.